Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO — Stand: März 2026
§ 1 Vertragsgegenstand und Laufzeit
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen
dem Kunden (Verantwortlicher) und der Viktor Bier, René Weinert GbR (Auftragsverarbeiter) für die Nutzung
der SaaS-Plattform „Makler AI".
Der AVV gilt für die gesamte Dauer der Nutzung der Plattform und endet automatisch mit Beendigung des
Hauptvertrags.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zum Zweck der:
- Bereitstellung der CRM- und Makler-Plattform
- Speicherung und Verwaltung von Kontakt- und Kundendaten
- E-Mail-Synchronisation und -Versand
- KI-gestützten Textgenerierung (mit Zero Data Retention beim LLM-Anbieter)
- Terminverwaltung und Dokumentenerstellung
- Vorgangsmanagement für Immobilientransaktionen
§ 3 Kategorien betroffener Personen
- Kunden und Interessenten des Verantwortlichen (Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter)
- Geschäftspartner und Dienstleister des Verantwortlichen
- Mitarbeiter des Verantwortlichen (Benutzer der Plattform)
§ 4 Kategorien personenbezogener Daten
- Stammdaten: Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
- Kommunikationsdaten: E-Mail-Inhalte, Notizen, Gesprächsprotokolle
- Transaktionsdaten: Immobilieninteressen, Kaufpreise, Vertragsdetails
- Termindaten: Besichtigungstermine, Kalendereinträge
- Nutzungsdaten: Login-Zeiten, Aktivitätsprotokolle der Plattform-Benutzer
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
- Alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, wurden zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Der Auftragsverarbeiter trifft die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe § 7).
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen und Meldepflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. e, f DSGVO).
- Der Auftragsverarbeiter löscht nach Beendigung des Auftrags alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Die Plattform bietet hierfür eine Datenexport-Funktion.
§ 6 Unterauftragnehmer
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragnehmer zu:
| Unterauftragnehmer | Leistung | Standort | Garantien |
| Hetzner Online GmbH | Server-Hosting, Datenspeicherung | Deutschland | ISO 27001, C5 |
| Anthropic (via OpenRouter) | LLM-Inferenz (KI-Textgenerierung) | USA | ZDR, SCCs |
| WorkOS Inc. (optional) | SSO/MFA-Authentifizierung | USA | SOC 2, SCCs |
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen bei Unterauftragnehmern
mindestens 14 Tage im Voraus. Der Verantwortliche kann binnen 14 Tagen Einspruch erheben.
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Zutrittskontrolle
- Server gehostet bei Hetzner in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland
- Zugang zu Servern nur über SSH mit Schlüsselauthentifizierung
Zugangskontrolle
- Passwort-Hashing mit bcrypt
- Optionale Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) via WorkOS
- Automatische Sitzungsablaufzeiten
- Rate Limiting auf allen API-Endpunkten
Zugriffskontrolle
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC: Admin, Agent, Viewer)
- PostgreSQL Row-Level Security (mandantenübergreifender Zugriff technisch ausgeschlossen)
- Datenminimierung bei KI-Anfragen (kontextbeschränkte Eingaben)
Trennungskontrolle
- Strikte Mandantentrennung auf Datenbankebene (RLS-Policies)
- Separate Datenbereiche pro Mandant (Dateispeicher, E-Mails, Kontakte)
Weitergabekontrolle
- TLS/HTTPS für alle Datenübertragungen
- Verschlüsselte Speicherung von IMAP-Zugangsdaten (Fernet/AES)
- Zero Data Retention bei LLM-Anfragen
Eingabekontrolle
- Lückenlose Audit-Protokollierung aller datenverändernden Aktionen
- SecurityGuard-Prüfung vor jeder KI-Verarbeitung
- OutputGuard-Prüfung nach jeder KI-Verarbeitung (PII-Erkennung)
Verfügbarkeitskontrolle
- Automatisierte tägliche Datenbank-Backups
- Redundante Datenspeicherung (MinIO mit Replikation)
- Health-Monitoring mit automatischen Alerts
§ 8 Kontrollrechte des Verantwortlichen
- Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung.
- Inspektionen können nach angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage) durchgeführt werden. Die Kosten trägt der Verantwortliche.
§ 9 Löschung und Rückgabe
- Nach Beendigung des Hauptvertrags kann der Verantwortliche seine Daten innerhalb von 30 Tagen über die Exportfunktion der Plattform herunterladen.
- Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden alle mandantenspezifischen Daten unwiderruflich gelöscht.
- Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten länger gespeichert werden müssen. Diese werden nach Ablauf der Frist gelöscht.